Mieterservice

logo_neu

Probleme mit dem Nachbarn
Damit sich alle Mietparteien in Ihren Wohnungen wohl fühlen ist es wünschenswert, daß sich jeder Mieter gegenüber seinem Nachbarn so verhält, wie er es auch von Ihnen erwartet.

Pflegen Sie eine gute Nachbarschaft. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, bitte ich Sie, zunächst selbst ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen.
Beschwerden
Sollte es dennoch zu schweren Problemen kommen mit Ihrem Nachbarn, reichen Sie Ihre Beschwerde unbedingt schriftlich ein mit den Angaben

     Datum, Uhrzeit, Zeugen

da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist.
Bei ständiger Lärmbelästigung ist es wichtig, daß Sie über einen Zeitraum von zwei Wochen ein „Lärmprotokoll“ führen

Reparaturen
Bei Reparaturen und Störungen ist generell der Verwalter zu informieren, welcher auch die Aufträge erteilt. In der Regel bin ich ständig erreichbar unter

038353/66460 Festnetz mit Anrufbeantworter

038353/66461 Faxgerät

0162/9586254

Wird festgestellt, daß der Mieter die Reparatur verschuldet hat, wird er die Rechnung begleichen.

Beauftragt der Mieter von sich aus eine Firma, trägt er auch die Kosten und zwar unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.

Deshalb immer erst beim Verwalter anrufen!

Sollte ich mal nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte direkt an folgende Firmen, welche Sie auch an Sonn- und Feiertagen im Notfall (Heizungsausfall, Rohrbruch, Stromausfall) rufen können

Elektro /sonstiges
Fa. M. Eisenbeis     038353/809 oder  0173/6001179  oder 0160/6737114

Heizung/Sanitär
Fa. Tambach       038355/6229 oder  0171/7258276

Verstopfungen
Rohr- und Kanalreinigung Paul         0174/9899872

Bitte prüfen Sie , bevor Sie anrufen, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt, oder ob der Schaden unter Umständen auch am nächsten Werktag behoben werden kann.

Ungerechtfertigte Notdiensteinsätze der Firmen muß ich Ihnen leider in Rechnung stellen.

Nebenkostenabrechnungen
Wenn Sie Fragen zur Betriebskostenabrechnung haben, bitte ich darum, diese innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Abrechnung mit vorheriger Terminabstimmung in meinem Büro zu klären. Hier können Sie dann auch gleichzeitig Einsicht in die Belege nehmen.

Einwendungen in Bezug auf die Abrechnung bitte schriftlich einreichen, konkret die Position benennen und den Grund.

Sonstiges
Mieter, denen es nicht möglich ist, mit öffentlichen Verkehrsmittel oder aus Altersgründen meine Büro-Sprechzeiten in Anspruch zu nehmen, werde ich persönlich in ihrer Wohnung aufsuchen und alle Fragen vor Ort klären.

Abschluß von Mietverträgen

Vor Vertragsabschluß erhält jeder Mietinteressent eine Mieterselbstauskunft, welche er wahrheitsgemäß ausfüllen sollte.
Vertragsbedingungen sind außerdem:

  • eine Privathaftplichtversicherung für die Dauer des Vertrages
  • Bescheinigung vom vorherigen Vermieter über Mietschuldenfreiheit
  • Hundehaftplichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung

Was gehört wohin?? 

Sperrmüll
 
Sperrmüll im Sinne von § 14 der Abfallwirtschaftssatzung sind bewegliche Sachen aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis Ostvorpommern zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren können
 
Sperrmüll sind
 

  • Möbel, w.z.B. Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Bettgestelle,
    Matratzen, Teppiche und Fußbodenbeläge /gerollt
  • Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Elektroherde, Kühlschränke
  • Radio- und Fernsehgeräte, Musikanlagen
  • Computer, Drucker, Kopierer u.ä.
  • Haushaltsschrott, w.z.B. Fahrräder, Kinderwagen u.ä.

 Kein Sperrmüll sind
 

  • wieder verwertbare Abfälle
  • Müllsäcke, Tapeten, Bretter, Lumpen
  • Gartenabfälle
  • Sanitärkeramik, Türen, Fenster, Wannen, Heizkörper
  • Parkettboden, Paneelen
  • Schadstoffe
  • Fahrzeugteile

Rauchmelder

Techem Rauchmelder 003

bildrechts1

bildrechts2

bildrechts3

bildrechts4

bildrechts5